Rechtliches

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre – für jedes Messer

Für alle Messer, die Sie bei mir als Verbraucher kaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ab Übergabe. Ist ein Messer mangelhaft – entspricht es also nicht der Beschreibung oder funktioniert nicht wie vorgesehen – haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatz, in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Rückerstattung. Normale Gebrauchsspuren und Schäden durch unsachgemäße Behandlung (z. B. Spülmaschine, Hacken auf Knochen) sind kein Mangel.

Der folgende Hinweis ist der amtliche, EU-weit einheitliche Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Der QR-Code führt zu weiteren Informationen in Ihrer Sprache.

EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten: 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien

Hinweis als Bild herunterladen · europa.eu/youreurope/garantien

So melden Sie einen Mangel

Schreiben Sie mir so bald wie möglich an office@nagl-messer.at oder per WhatsApp – mit Messer-Nr., Kaufnachweis (Zahlungsbestätigung) und ein, zwei Fotos. Ich melde mich persönlich und wir klären Nachbesserung oder Ersatz. Die Werkstatt ist die Anlaufstelle: Nisselgasse 16, 1140 Wien.

Hinweis: Ich gewähre keine gesonderte gewerbliche Haltbarkeitsgarantie im Sinne des EU-GARAN-Labels. Die gesetzliche Gewährleistung gilt uneingeschränkt. Siehe auch AGB und Widerrufsbelehrung.

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